Ashby und Köckemann GbR – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Geltungsbereich / Leistungsinhalte
Die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR bietet Seminar-, Lehrgangs- und Weiterbildungsmaßnahmen aktuell in 4 Kursformen (Präsenz- , Inhouse-, Hybrid- oder Onlineschulung) sowie Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz an. Weiterhin bietet die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR Vorlagen, Trainingsunterlagen und Checklisten an. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die im Widerspruch zu den folgenden Vertragsbedingungen stehen, werden nicht Vertragsbestandteil der mit uns geschlossenen Verträge. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 – Angebot / Bestellung / Vertragsschluss
Die Anmeldung oder Bestellung durch den Vertragspartner hat entweder schriftlich per Post oder Mail (an ASHBY UND KÖCKEMANN GBR, Mendelstraße 11, 48149 Münster, Email: info@hse-campus.de zu erfolgen. Mit dem Auftrag/Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Der Vertragspartner erhält von der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung. Die Vertragsannahme durch die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR erfolgt nach Prüfung des Vertragsangebots und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung entweder durch schriftliche oder elektronische Bestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags. Die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR ist oder sichergestellt ist, dass er die qualitativen Anforderungen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR erfüllt. Die von der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR eingesetzten Berater / Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit Beratern / Trainer sind ausschließlich über die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR abzuwickeln.
§ 3 – Rechnungsstellung / Mahnung
§ 3.1 Rechnungstellung Schulungen
Die Rechnungsstellung für Präsenz- , Inhouse-, Hybrid- oder Onlineschulung erfolgt vor Beginn der jeweiligen (Block-)Veranstaltung, bei Kombinationsbuchungen vor Beginn der ersten Veranstaltung der gebuchten Kombination. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung und etwaige Zahlungsaufforderungen durch die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR erfolgen im Regelfall per E-Mail. Die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung oder Vorauskasse vorzuschreiben.
§ 3.2 Aufwandsentschädigung für Mahnungen
Der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR steht es frei, dem Vertragspartner für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
§ 4 – Gebühr / Preise
§ 4.1 Präsenzveranstaltungen & Hybridveranstaltungen im Hotel, Jugendherbergen und Kongresszentren
Die Kursteilnahmegebühren für Präsenzveranstaltungen oder in Kombination mit Blended Learning in Hotels, Jugendherbergen und Kongresszentren beinhalten die Kosten für die Veranstaltung, ausführliche Arbeitsunterlagen, Qualifikationsnachweis, Getränke, Mittagessen und Pausenverpflegung. Übernachtung und Abendessen sind nicht enthalten.
§ 4.2 Online-Schulung
Die Kursteilnahmegebühren für Online-Schulungen oder in Kombination mit Blended Learning beinhalten die Kosten für die Veranstaltung, ausführliche Arbeitsunterlagen und dem Qualifikationsnachweis.
§ 4.3 Inhouse Schulungen
Die Kursteilnahmegebühren für Inhouse Schulungen beinhalten die Kosten für ausführliche Arbeitsunterlagen und dem Qualifikationsnachweis.
§ 4.4 Prüfungsgebühren
Bei allen Prüfungslehrgängen sind die vollständigen Prüfungskosten für eine einmalige Prüfungsteilnahme und die Zertifikatserstellung im Preis enthalten.
§ 4.5 Preis und Preisänderungen
Die angegebenen Gebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die veröffentlichten Preise, Preisaktionen und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können vom Anbieter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung zurückgezogen oder geändert werden.
§ 5 – Stornierungen / Umbuchungen
§ 5.1 Präsenz- , Inhouse- oder Hybridschulung
Stornierungen können kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Stornierung zwischen 6 Wochen und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr bzw. des Angebotspreises verrechnet. Bei noch kurzfristigeren Abmeldungen wird die volle Teilnahmegebühr bzw. der volle Angebotspreis verrechnet. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Maßnahme gilt in keinem Falle als Kündigung.
Als Veranstaltungsbeginn einer Blockveranstaltung gilt das Anfangsdatum des ersten Ausbildungsblocks. Stornierungen einzelner Teile einer Blockveranstaltung sind nicht möglich. Eine Blockveranstaltung ist eine inhaltlich verbundene Ausbildung, die aus mehreren, zeitlich voneinander getrennten Teilen (= Blöcken) besteht. Als Veranstaltungsbeginn aller Veranstaltungen einer Kombinationsbuchung gilt das Anfangsdatum der ersten Veranstaltung. Nach Ablauf der Stornierungsfrist vor Beginn der ersten Veranstaltung können auch die nachfolgenden Veranstaltungen der Kombinationsbuchung nicht mehr abgesagt werden. Eine Kombinationsbuchung ist die Buchung von mehreren, voneinander unabhängigen Ausbildungen mit Inanspruchnahme von entsprechenden Preisnachlässen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR zu vertreten hat, so werden bereits gezahlte Gebühren umgehend und aufforderungslos erstattet. Bei Kombinationsbuchungen erfolgt die Erstattung eines Teilausfalles anteilig zum Gesamtpreis. Umbuchungen sind bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. In den sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen nur nach Kulanz durch die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR möglich, da dies unter anderem von der jeweiligen Kursgröße abhängt. Falls die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR einem Umbuchungswunsch eines Vertragspartners zustimmt, fallen hierbei Umbuchungsgebühren in Höhe von 70,00 Euro pro Person und Veranstaltungstag sowie einer zusätzlichen Umbuchungspauschale von 70,00 Euro pro Person an. Die Pauschale und die Gebühren dienen zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands inkl. etwaiger Stornokosten in Vertraghotels.
§ 7 – Inhouse – Training / Beratung
§ 7.1 Terminverschiebungen – Storno
Eine Terminverschiebung im Falle eines Inhouse – Trainings / Beratung (d.h. einer Veranstaltung beim Kunden) ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung kostenlos möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um maximal 3 Monate verschoben werden. Eine vollständige Stornierung ist nicht möglich. Wird ein Termin verschoben, werden von der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR maximal 2 Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Vertragspartner verbindlich gebucht werden muss. Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Auftraggeber wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt.
§ 7.2 Vertraulichkeit und Schutz der Schulungsinhalte
Die im Rahmen der Schulung/Inhouse-Trainings vermittelten Inhalte, Materialien und Konzepte (im Folgenden: „Schulungsinhalte“) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers genutzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Schulungsinhalte vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen, weiterzugeben oder in irgendeiner Form zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter genehmigt.
§ 7.3 Verbot der Weiterverwertung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Schulungsinhalte weder ganz noch teilweise für kommerzielle Zwecke, insbesondere für die Durchführung eigener Schulungen, Seminare oder Trainings, zu verwenden oder zu verkaufen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, das gebuchte und terminlich fixierte Inhouse Training nicht für kommerzielle Zwecken Dritten anzubieten, oder in irgendeiner Form entgeltlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter genehmigt. Eine Weitergabe der Schulungsinhalte, oder des vollständig gebuchten Inhouse Trainings an andere Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist ausdrücklich untersagt.
§ 7.4 Rechtsfolgen bei Verstoß
Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieses Vertragsbausteins, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstößen rechtliche Schritte, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, einzuleiten.
§ 7.5 Schlussbestimmungen
Die Verpflichtungen aus diesem Vertragsbaustein gelten auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus.
§ 8 – Widerruf
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses mittels eines Fernabsatzvertrages unabhängig von der oben genannten vertraglichen Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufrecht ohne Angabe von Gründen zu. Hierauf wird der Vertragspartner bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich durch die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR hingewiesen werden. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners mit der Erbringung der Dienstleistung durch die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.
§ 9 – Ablehnung / Zurückweisung / Ausschluss
In Ausnahmefällen behält sich die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR das Recht vor, Anmeldungen ohne Erklärung zurückzuweisen. Es kommt in diesem Fall zu keinem Vertragsschluss i.S.d. § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Veranstaltungsteilnehmer kann vom Seminarleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, falls dessen weitere Anwesenheit die übrigen Teilnehmer erheblich stören würde. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 – Hotelbuchung / Gastronomie
Die Zimmerbuchung sowie die Hotelabrechnung nimmt der Vertragspartner unter Berufung auf die entsprechende Veranstaltung selbst vor. Ein ausreichendes Zimmerkontingent steht in der Regel zur Verfügung. Die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit. Die Leistungen der in Anspruch genommenen Hotels sind nicht Gegenstand der Leistungen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR. Dies gilt auch für etwaige gastronomischen Leistungen und sonstige Nebenleistungen. Die Hotels erbringen ihre Leistungen selbstständig und nicht als Erfüllungsgehilfen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass Zahlungen für die Teilnehmer (z.B. bei der Verpflegung) zur Vereinfachung der Organisation unter Umständen über die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR abgewickelt werden.
§ 11 – Nutzungsrechte Urheberrechte / Kopien von Trainingsunterlagen
§ 11.1 Trainingsunterlagen
Die Trainingsunterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR nicht kopiert und nicht vervielfältigt werden. Dies gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR unzulässig und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 11.2 Verbot der Weiterverwertung
Der Vertragspartner / Schulungsteilnehmer verpflichtet sich, die Schulungsinhalte weder ganz noch teilweise für kommerzielle Zwecke, insbesondere für die Durchführung eigener Schulungen, Seminare oder Trainings, zu verwenden oder zu verkaufen. Der Vertragspartner / Schulungsteilnehmer verpflichtet sich zudem, die gebuchte und terminlich fixierte Schulung nicht für kommerzielle Zwecken Dritten anzubieten, oder in irgendeiner Form entgeltlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter genehmigt. Eine Weitergabe der Schulungsinhalte, oder der vollständig gebuchten Schulung an andere Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist ausdrücklich untersagt. Ein Teilnehmerwechsel ist hiervon unberührt.
§ 11.3 Rechtsfolgen bei Verstoß
Verstößt der Vertragspartner / Schulungsteilnehmer gegen die Bestimmungen dieses Vertragsbausteins, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstößen rechtliche Schritte, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, einzuleiten.
§ 12 – Haftung
Gegenüber Unternehmern haftet die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen leitenden Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Verbrauchern haftet die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Die Aufbewahrung oder Beobachtung mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer ist nicht Inhalt der Leistungen der ASHBY UND KÖCKEMANN GBR. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR keine Garantie.
§ 14 – Datenschutz
Die ASHBY UND KÖCKEMANN GBR verwendet persönliche Daten von Kunden zur Abwicklung und Aufnahme von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, dem Erbringen von Dienstleistungen sowie bei der Zahlungsabwicklung. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb dieser Geschäftsbeziehung findet nicht statt. Darüber hinaus können Informationen bei Einwilligung durch den Besteller auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen, weitere Dienstleistungen und sonstige Empfehlungen zu informieren. Es steht dem Besteller jederzeit frei, einer solchen Verwendung formlos zu widersprechen. Es gilt nachfolgende Datenschutzerklärung: Link einfügen
§ 15 Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster (Westf.). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
Stand 22.11.2024