Ausbildung zum Brandschutzhelfer

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Dauer

1/2 Tag
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Uhrzeit

09:30 Uhr – 13:00 Uhr
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Seminarkategorie

Betrieblicher Brandschutz
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Seminarnummer

3a – xxx

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 stellen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern dar.

Danach hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Wir beraten Sie bei der Ermittlung Ihres individuellen Schulungsbedarfs, um Rechtssicherheit zu erlangen und bieten neben unseren festen Ausbildungsstandorten und -terminen auch individuell abgestimmte Vor-Ort–Seminare für Ihre Mitarbeiter an mit speziell auf Ihre Anforderungen und Gegebenheiten zugeschnittenen Praxisinhalten.

Weitere Informationen zu dem Thema „Brandschutzhelfer“ finden Sie hier in dem PDF „DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Zielgruppe:

  • Angehende betriebliche Brandschutzhelfer

Vorkenntnisse erforderlich?

  • Nein

95,- €

zzgl. MwSt.

Im Preis enthalten:

  • Fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen durch unsere Brandschutz-Experten

Inhalt:

Theorie:

1. Grundlagen im Brandschutz:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C

2. Brandschutzunterweisung:

  • Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

Praxis: 

  • Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
  • Löschtaktik bei Löschversuchen
  • Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Referenten:

André Brocks

95,- €

zzgl. MwSt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 stellen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern dar.

Danach hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Wir beraten Sie bei der Ermittlung Ihres individuellen Schulungsbedarfs, um Rechtssicherheit zu erlangen und bieten neben unseren festen Ausbildungsstandorten und -terminen auch individuell abgestimmte Vor-Ort–Seminare für Ihre Mitarbeiter an mit speziell auf Ihre Anforderungen und Gegebenheiten zugeschnittenen Praxisinhalten.

Weitere Informationen zu dem Thema „Brandschutzhelfer“ finden Sie hier in dem PDF „DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Zielgruppe:

  • Angehende betriebliche Brandschutzhelfer

Vorkenntnisse erforderlich?

  • Nein

Im Preis enthalten:

  • Fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen durch unsere Brandschutz-Experten

Inhalt:

Theorie:

1. Grundlagen im Brandschutz:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C

2. Brandschutzunterweisung:

  • Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

Praxis: 

  • Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
  • Löschtaktik bei Löschversuchen
  • Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Referenten:

André Brocks